Prüfungen für Gabelstapler und Lagertechnikgeräte
Ob Gabelstapler, Flurförderzeuge oder Lagertechnikgeräte - wir führen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen fachgerecht durch. Mit lückenloser Dokumentation, termingerechter Prüfung und Prüfplaketten sorgen wir für maximale Sicherheit und Rechtskonformität.
Prüfungen im Überblick
Anfrage-
FEM 4.004 (UVV Prüfung)
Die gesetzlich vorgeschriebene FEM 4.004 (UVV-) Prüfung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden und gewährleistet die Sicherheit Ihrer Gabelstapler und Lagertechnikgeräte.
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Abgasprüfung
Die regelmäßige Abgasprüfung reduziert Emissionen, optimiert die Leistung Ihres Gabelstaplers und trägt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei. Gleichzeitig werden technische Mängel frühzeitig erkannt und Ausfälle vermieden.
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Ladegerätprüfung
Die gesetzlich vorgeschriebene Ladegeräteprüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen und gewährleistet den sicheren Betrieb Ihrer Ladegeräte und Staplerbatterien.
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Batterieprüfung
Die Batteriekontrolle wird mindestens einmal jährlich durchgeführt und sichert die Leistungsfähigkeit sowie den sicheren Betrieb Ihrer Staplerbatterien. Mögliche Mängel werden dabei frühzeitig erkannt.
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Teleskopstapler FEM 4.004 Prüfung
Die jährliche FEM 4.004 (UVV-) Prüfung gewährleistet die Sicherheit Ihres Teleskopstaplers. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten umfassend überprüft, Mängel frühzeitig erkannt und die gesetzlichen Vorschriften zuverlässig eingehalten.
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Isolationsprüfung für Elektrostapler
Die Isolationsprüfung stellt die elektrische Sicherheit Ihres Elektrostaplers sicher. Sie erfolgt gemäß Herstellervorgaben sowie DGUV und DIN EN 1175 im Rahmen der jährlichen Wartung und nach Reparaturen an elektrischen Komponenten.
Erinnerungsservice für Prüftermine
Fachgerechte Prüfungen
Hochwertiges Prüfmaterial
Häufige Fragen zu Prüfungen
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung an Hubwagen, Elektro‑, Diesel- bzw. Gasstapler und anderen Flurförderzeugen werden beispielsweise Gabelzinken, Hubeinrichtung, Ketten, Bremsen, Räder und Reifen, Fahrwerk, Lenkung, Sicherheitssysteme, Batterie, Hydraulik und Anbaugeräte geprüft.
Werden bei der Staplerprüfung sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, müssen diese vor der weiteren Nutzung fachgerecht behoben werden. Nach der Instandsetzung kann die Gabelstaplerprüfung erneut durchgeführt werden, damit Ihr Flurförderzeug wieder sicher und gesetzeskonform eingesetzt werden kann.
Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person, wie unseren Servicetechnikern, durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen für die Prüfung von Gabelstaplern verfügt. Dabei müssen die geltenden gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen berücksichtigt werden.
Die Dauer einer Gabelstaplerprüfung hängt vom Fahrzeugtyp und dessen Zustand ab. In der Regel kann die Prüfung innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden, sodass Ausfallzeiten auf ein Minimum reduziert werden.
Ja. Unsere Servicetechniker prüfen neben Gabelstaplern auch Elektrostapler, Lagertechnikgeräte und Teleskopstapler nach den geltenden Vorschriften und Herstellervorgaben. So stellen wir die Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft Ihrer Flurförderzeuge zuverlässig sicher.
Nach einer erfolgreich bestandenen Gabelstaplerprüfung erhalten Sie die erforderlichen Prüfunterlagen als Nachweis der durchgeführten Prüfung. Diese dokumentieren den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Flurförderzeuges und dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.
Nach DGUV Vorschrift 68 ist mindestens einmal im Jahr eine Prüfung durch eine befähigte Person Pflicht (UVV-Prüfung). Dazu kommt die Wartung nach Herstellervorgaben. Beides übernimmt unser Service für Sie.
Ja. Neben dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Geräts sind Miete, Mietkauf, Langzeitmiete und Leasing möglich. Wir zeigen Ihnen, welches Modell zu Ihrem Betrieb passt.
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