Zusatzqualifikation II ergänzend zum Staplerschein (Stufe 2)
Für die Bedienung von speziellen Staplermodellen wie beispielsweise Schubmaststapler, Hochregalstapler und Seitenstapler wird neben der Grundausbildung für Gabelstapler die Zusatzqualifikation (Stufe 2) benötigt.
Kursfinder – welcher Kurs ist der passende?
Die Zusatzqualifikation (Stufe II) richtet sich an Personen, welche bereits im Besitz des Staplerscheins (Stufe I) sind.
An unserem Schulungszentrum in Augsburg bieten wir die Zusatzqualifikation für Schubmaststapler an. Größere Gruppen oder andere Staplermodelle wie Seitenstapler, Hochregalstapler etc. werden bei Ihnen vor Ort in gewohnter Umgebung am bekannten Gerät geschult.
Unterschied Staplerschein und Zusatzqualfikation
Staplerschein (Stufe 1)
Der allgemeine Staplerschein (Stufe 1) wird im Normalfall am Frontstapler absolviert und befähigt zur Bedienung gängiger Staplermodelle wie den Frontstapler. Die Ausbildung nimmt je nach vorhandener Fahrpraxis einen oder zwei Tage in Anspruch.
Zusatzqualifikation (Stufe 2)
Die Zusatzqualifikation II bezieht sich auf spezielle Staplermodelle, welche sich in der Bedienung zum Frontstapler unterscheiden. Das betrifft beispielsweise Schubmaststapler, Seitenstapler, Hochregalstapler, Schmalgangstapler, Containerstapler, etc.
Warum brauche ich eine zusätzliche Qualifikation? Gesetzliche Grundlagen
Laut dem DGUV Grundsatz 308–001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung müssen Personen, welche mit dem selbstständigen Bedienen von Flurförderzeugen beauftragt neben dem Staplerschein (Stufe 1) eine zusätzliche Ausbildung in Form der Zusatzqualifikation II abschließen.
Inhalte der Zusatzqualifikation (Stufe 2)
Theoretischer Teil: (ca. 2,5 Stunden)
- DGUV Grundsatz 308–001
- Standsicherheit
- Unfallgefahren, Unfallstatistiken und Unfallbeispiele
- Pflege und Wartung
Praktischer Teil: (ca. 1,5 Stunden)
- Einweisung am Gerät
- Gerätespezifische Bedienung
- Tägliche Einsatzprüfung
- Verschiedene Fahrübungen
Prüfung in Theorie und Praxis
Teilnehmervoraussetzungen
Für die Teilnahme an unserer Zusatzqualifikation zum Staplerschein sind die folgenden Kriterien erforderlich:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken auch ab 16 Jahren möglich)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Geistige und körperliche Eignung
- erfolgreich abgeschlossene Gabelstaplerausbildung (Stufe 1)
Unser Leistungspaket für Sie
- Ausführliche Schulungsunterlagen
- Erfahrene, qualifizierte Dozenten
- Schulung an Ihren eigenen, bekannten Geräten.
- Teilnahmezertifikat und Eintrag in den Fahrausweis nach erfolgreichem Absolvieren
Häufig gestellte Fragen zum Staplerschein
Wofür wird die Zusatzqualifikation benötigt?
Die Staplerschein Zusatzqualifikation (Stufe 2) wird zur Führung von speziellen Flurförderzeugen, wie z. B.
Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Teleskopstapler zum Containerhandling (Reachstacker), Gabelstapler zum Containerhandling und zur Handhabung besonderer Anbaugeräte benötigt.
Wie lange dauert die Zusatzqualifikation?
Die Dauer der Zusatzqualifikation ist abhängig vom Fahrzeugtyp und der Anzahl der Teilnehmer und beläuft sich zwischen 3 und 6 Stunden.
Wie viel kostet die Zusatzqualifikation?
Der Preis für die Ausbildung bei Ihnen vor Ort richtet sich nach der Personenzahl. Holen Sie sich ein unverbindliches, individuell auf Sie abgestimmtes Angebot ein!
Wie lange ist der Staplerschein gültig?
Haben Sie Ihren Staplerschein oder die Zusatzqualifikation einmal erworben ist dieser ein Leben lang gültig. Allerdings sind mit dem erworbenem Staplerschein noch nicht alle Pflichten erfüllt. Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass das Wissen von Bedienern für Stapler einmal im Jahr in Form einer jährlichen Unterweisung aufgefrischt werden muss.
In den jährlichen Sicherheitsunterweisungen, werden die Inhalte des Staplerscheins mit jährlich wechselnden Themen kompakt wiederholt. Hier finden Sie die Termine unsere Präsenzunterweisungen und Online Unterweisungen.
Beachten Sie außerdem, dass der Staplerschein alleine noch nicht ausreicht um Stapler zu bedienen. Verpflichtend ist zusätzlich die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Eine solche Beauftragung ist ausdrücklich nicht auf die Tätigkeit in anderen Unternehmen übertragbar und verliert nach Verlassen des Betriebes ihre Gültigkeit (DGUV Vorschrift 68, §7).
Wie oft müssen Staplerfahrer geschult werden?
Der erfolgreich absolvierte Staplerschein behält lebenslang seine Gültigkeit. Dennoch ist es nur gestattet Gabelstapler zu bedienen, wenn einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Staplerfahrer erfolgt.
zur Grundausbildung (Stufe 1)

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Tel: 0821 808 56 – 29
Mail: schulungen@ziegler-gabelstapler.de