Teleskopstaplerschein bei Ziegler Gabelstapler machen
Unsere Schulungen zum Erwerb des Teleskopstaplerscheins bieten wir für Teleskopstapler mit starrem Aufbau (Stufe 1) und Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2a) in unserem Schulungszentrum in Augsburg oder bei Ihnen vor Ort an.
Die Teleskopstaplerschulung setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil mit den jeweiligen Prüfungen zusammen. Bei der Ausbildung für den drehbaren Oberwagen verlängert sich die Ausbildungsdauer um einen Tag.
Anfängerschulung oder Fortgeschrittenenschulung?
Teleskopstaplerschein für Teleskopstapler mit starrem Oberwagen (Stufe 1)
Die allgemeine Ausbildung für die Bedienung von Teleskopstaplern mit starrem Oberwagen dauert zwei Tage und setzt sich aus einer Theorie- und Praxisausbildung zusammen.
Teleskopstaplerschein für Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2a)
Für die Bedienung von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen ist nach der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) zusätzlich ein weiterer praxisorientierter Ausbildungstag notwendig.
Teleskopstaplerschein für den Einsatz des Teleskopstapler als Hebebühne (Stufe 2b)
Soll der Teleskopstapler als Hebebühne eingesetzt werden, ist ein weiterer Ausbildungstag nötig. Dieser Ausbildungstag entfällt, wenn Teilnehmer im Besitz eines Hebebühnenscheins nach der gesetzlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 308–008 sind.
Teilnehmervoraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken auch ab 16 Jahren möglich)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Geistige und körperliche Eignung
- Ausweisdokument
Ziegler Leistungspaket
- Ausführliche Schulungsunterlagen
- Erfahrene, qualifizierte Dozenten
- Teilnahmezertifikat und Führerschein nach erfolgreichem Absolvieren
- Verpflegung (Softgetränke, Heißgetränke)
Weshalb wird der Teleskopstaplerschein benötigt? Gesetzliche Grundlagen
Laut der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Grundsatz 308–001 „Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstapler“ müssen Personen, welche mit dem selbstständigen Bedienen von Flurförderzeugen beauftragt werden die entsprechende Ausbildung absolvieren.
passende Schulungen zum Teleskopstaplerschein
Unser Ziegler Einzugsgebiet für Schulungen
Augsburg I Gersthofen I Neusäß I Krumbach I Meitingen I Zusmarshausen I Langweid am Lech I Donauwörth, Rain, Asbach-Bäumenheim, Fischach, Illertissen, Weißenhorn, Günzburg, Leipheim, Jettingen-Scheppach, Dillingen an der Donau I Lauingen I Geisenfeld I Eching I Ulm I Garching b. München I Langenau I Klosterlechfeld I Neu-Ulm I Ingolstadt I Landsberg am Lech I Friedberg I Dasing I Schrobenhausen I Aichach I Markt Schwaben I Dachau I Bergkirchen I Freising I Kissing I Reichertshofen I Fürstenfeldbruck I Neuburg an der Donau I Unterschleißheim I Erding I Anzing I Olching I Burghausen I Feldkirchen I Mindelheim I Kösching I Schwabmünchen I Manching I Fridolfing I Ulm I Allgäu
Häufig gestellte Fragen zum Teleskopstaplerschein
Wofür wird der Staplerschein benötigt?
Ein Teleskopstaplerschein, der Fahrausweis für Teleskopstapler, berechtigt eine Person zur Bedienung von Teleskopstaplern. mit Fahrersitz oder Fahrerstand.
Sind alle Teleskopstaplerschulungen gleich?
Wenn vom Teleskopstaplerschein gesprochen wird, ist in den meisten Fälle von der erfolgreich absolvierten Teleskopstaplerschulung Stufe 1 die Rede. Diese Ausbildung erfolgt auf Teleskopstaplern mit starren Oberwägen. Die Teleskopstaplerschulung Stufe 1 setzt sich laut DGUV Grundsatz 308–009 aus einem praktischen und theoretischen Teil mit Prüfungen zusammen.
Das Bedienen von Teleskopstaplern mit drehbaren Oberwägen (Stufe 2a) erfordert eine Zusatzqualifikation. Soll der Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne eingesetzt werden wird des weiteren noch die Stufe 2b benötigt.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung folgt die betriebliche Ausbildung (Stufe 3). Bei der betrieblichen Ausbildung spricht man von der Einweisung in die betriebsspezifischen Gegebenheiten (z.B. welche Verkehrswege für die Fahrt mit dem Stapler freigegeben sind etc.).
Wie lange dauert die Teleskopstaplerschulung?
Teleskopstapler mit starrem Aufbau: 2 Tage
Teleskopstapler mit starrem und drehbaren Aufbau: 3 Tage
Einsatz des Teleskopstaplers als Hebebühne: 4 Tage
Wie lange ist der Teleskopstaplerschein gültig?
Haben Sie Ihren Teleskopstaplerschein einmal erworben ist dieser ein Leben lang gültig. Allerdings sind mit dem erworbenem Teleskopstaplerschein noch nicht alle Pflichten erfüllt. Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass das Wissen von Bedienern für Teleskopstapler einmal im Jahr in Form einer jährlichen Unterweisung aufgefrischt werden muss.
In den jährlichen Sicherheitsunterweisungen, werden die Inhalte des Teleskopstaplerscheins mit jährlich wechselnden Themen kompakt wiederholt. Hier finden Sie die Termine unserer Online Unterweisungen.
Beachten Sie außerdem, dass der Teleskopstaplerschein alleine noch nicht ausreicht um Stapler zu bedienen. Verpflichtend ist zusätzlich die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Eine solche Beauftragung ist ausdrücklich nicht auf die Tätigkeit in anderen Unternehmen übertragbar und verliert nach Verlassen des Betriebes ihre Gültigkeit (DGUV Vorschrift 68, §7).
Wie oft müssen Bediener geschult werden?
Der erfolgreich absolvierte Teleskopstaplerschein behält lebenslang seine Gültigkeit. Dennoch ist es nur gestattet Teleskopstapler zu bedienen, wenn einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Staplerfahrer erfolgt.
Brauche ich Vorkenntnisse um den Teleskopstaplerschein zu absolvieren?
Für die ganz normale Teleskopstaplerausbildung werden keine Vorkenntnisse mit Staplern benötigt. Bei uns erlernen Sie während der Theorie- und Praxisausbildung alle nötigen Informationen welche Sie für den sicheren Umgang mit Gabelstaplern benötigen.
Was ist das Mindestalter für den Teleskopstaplerschein?
Zur selbstständigen Bedienung von Flurförderzeugen dürfen nur Personen beauftragt werden, die das Mindestalter von 18 Jahren erfüllen. Die Teilnahme an der Staplerschulung ist bereits vor Erreichen der Volljährigkeit möglich. Hierbei muss beachtet werden, dass die Bediener erst mit Erreichen der Volljährigkeit mit dem selbstständigen steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen. Auch darf der Staplerschein erst dann ausgehändigt werden. Das Bedienen von Flurförderzeugen zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht zählt nicht zum selbstständigen Bedienen.