Staplerschein – Grundausbildung
In unserer kurzweiligen zweitägigen Schulung vermitteln wir Ihnen am ersten Tag alle theoretischen Grundlagen zum Führen eines Gabelstaplers und am zweiten Tag sammeln Sie vor der praktischen Prüfung in umfangreichen praktischen Übungen die notwendige Erfahrung in der Bedienung von Staplern.
Termine für den Staplerschein für Anfänger
Warum brauche ich einen Staplerschein? Gesetzliche Grundlagen
Laut der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 68) und DGUV Grundsatz 308–001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeuge mit Fahrersitz und Fahrerstand müssen Personen, welche mit dem selbstständigen Bedienen von Flurförderzeugen beauftragt werden die entsprechende Ausbildung absolvieren.
Inhalte unserer Staplerschulung
1. Theorieausbildung
unter anderem werden die folgenden Themen behandelt:
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68
- Arten, Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Standsicherheit
- Voraussetzungen und Pflichten als Gabelstaplerfahrer
- tägliche Einsatzprüfung
- uvm.
2. Theoretische Prüfung
3. Praxisteil
- tägliche Sicht- und Funktionskontrolle
- verschiedene Fahrübungen mit dem Stapler
4. Praktische Prüfung
Teilnehmervoraussetzungen
Für die Teilnahme an unserer Gabelstaplerausbildung sind die folgenden Kriterien erforderlich:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken auch ab 16 Jahren möglich)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Geistige und körperliche Eignung
Unser Leistungspaket für Sie
- Ausführliche Schulungsunterlagen
- Erfahrene, qualifizierte Dozenten
- Schulung mit Premiumstapler von Toyota
- Teilnahmezertifikat und Führerschein nach erfolgreichem Absolvieren
- Verpflegung (Softgetränke, Kaffee, belegte Semmeln) inbegriffen
Häufig gestellte Fragen zum Staplerschein
Wofür wird der Staplerschein benötigt?
Ein Staplerschein, der Fahrausweis für Flurförderzeuge, berechtigt eine Person zur Bedienung von Flurförderzeugen (FFZ) mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Grob zusammengefasst sind damit Frontstapler und Lagertechnikgeräte gemeint. Für Mitgänger-FFZ unter 6 km/h wird kein Staplerschein benötigt. Lediglich eine Einweisung in die Funktionalitäten des Gerätes muss erfolgen. Kann das Fahrzeug schneller als 6 km/h fahren, ist eine Staplerschulung (Stufe 1) vor Bedienung der Geräte notwendig.
Sind alle Staplerschulungen gleich?
Wenn vom Staplerschein gesprochen wird, ist in den meisten Fälle von der erfolgreich absolvierten Gabelstaplerschulung Stufe 1 die Rede. In der Regel erfolgt diese Ausbildung auf Frontstaplern wie Elektrostapler oder Gas-/Dieselstapler. Die Gabelstaplerschulung Stufe 1 setzt sich laut DGUV Grundsatz 308–001 aus einem praktischen und theoretischen Teil mit Prüfungen zusammen.
Das Bedienen von besonderen Staplermodellen, wie Schubmaststapler, Schmalgangstapler, Seitenstapler oder Containerstapler erfordert eine Zusatzqualifikation. Für die Zusatzqualifikation Stufe II ist die erfolgreich abgeschlossene Gabelstaplerschulung Stufe 1 erforderlich.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung folgt die betriebliche Ausbildung (Stufe 3). Bei der betrieblichen Ausbildung spricht man von der Einweisung in die betriebsspezifischen Gegebenheiten (z.B. welche Verkehrswege für die Fahrt mit dem Stapler freigegeben sind etc.). Bei Schulungen bei Ihnen vor Ort führen wir nach übermittelter Betriebsanweisung direkt bei der Staplerschulung die betriebliche Ausbildung mit Ihrem Bedienpersonal durch.
Wie lange dauert die Staplerschulung?
Für die Staplerschulung ist eine bestimmte Ausbildungsdauer vorgeschrieben. In der Regel beläuft sich diese für Anfänger auf zwei Tage. Sind bereits Vorkenntnisse und Fahrpraxis vorhanden, kann der Staplerschein auch innerhalb eines Tages erlangt werden. Maßgeblich ist die Qualifizierungszeit am Gerät.
Wie lange ist der Staplerschein gültig?
Haben Sie Ihren Staplerschein einmal erworben ist dieser ein Leben lang gültig. Allerdings sind mit dem erworbenen Staplerschein noch nicht alle Pflichten erfüllt. Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass das Wissen von Bedienern für Stapler einmal im Jahr in Form einer jährlichen Unterweisung aufgefrischt werden muss.
In den jährlichen Sicherheitsunterweisungen werden die Inhalte des Staplerscheins mit jährlich wechselnden Themen kompakt wiederholt. Hier finden Sie die Termine unserer Präsenzunterweisungen und Online Unterweisungen.
Beachten Sie außerdem, dass der Staplerschein alleine noch nicht ausreicht um Stapler zu bedienen. Verpflichtend ist zusätzlich die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Eine solche Beauftragung ist ausdrücklich nicht auf die Tätigkeit in anderen Unternehmen übertragbar und verliert nach Verlassen des Betriebes ihre Gültigkeit (DGUV Vorschrift 68, §7).
Wie oft müssen Staplerfahrer geschult werden?
Der erfolgreich absolvierte Staplerschein behält lebenslang seine Gültigkeit. Dennoch ist es nur gestattet Gabelstapler zu bedienen, wenn einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Staplerfahrer erfolgt.
Wird für das Bedienen von Gabelstaplern ein Führerschein der Klasse L vorausgesetzt?
Ob ein PKW-Führerschein bzw. ein Führerschein mit mindestens Klasse L notwendig ist, hängt davon ab, wo der Stapler im Einsatz ist.
Im innerbetrieblichen Verkehr reichen Staplerschein und die Beauftragung durch den Unternehmer aus. Hierbei ist zu beachten, dass ein Betriebsgelände nur als komplett geschlossen gilt, wenn alle Ein- und Ausfahrten geschlossen sind. Wird das Flurförderzeug allerdings für den Transport im öffentlichen Straßenverkehr oder auf dem offenen Betriebsgelände betrieben, ist zusätzlich ein Führerschein der Klasse L entsprechend des Straßenverkehrsgesetzes notwendig.
Brauche ich Vorkenntnisse um den Staplerschein zu absolvieren?
Für die ganz normale Staplerausbildung werden keine Vorkenntnisse mit Staplern benötigt. Bei uns erlernen Sie während der Theorie- und Praxisausbildung alle nötigen Informationen welche Sie für den sicheren Umgang mit Gabelstaplern benötigen.
Wenn mindestens 10 Stunden Erfahrung im Umgang und Bedienen von Gabelstaplern vorausgeht ist die Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Dadurch kann der Anteil an praktischen Fahrübungen reduziert werden. Auch eine erfolgreich abgeschlossene Gabelstaplerfahrerausbildung im Ausland kann als Vorkenntnis angerechnet werden.
Was ist das Mindestalter für den Staplerschein?
Zur selbstständigen Bedienung von Flurförderzeugen dürfen nur Personen beauftragt werden, die das Mindestalter von 18 Jahren erfüllen. Die Teilnahme an der Staplerschulung ist bereits vor Erreichen der Volljährigkeit möglich. Hierbei muss beachtet werden, dass die Bediener erst mit Erreichen der Volljährigkeit mit dem selbstständigen steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen. Auch darf der Staplerschein erst dann ausgehändigt werden. Das Bedienen von Flurförderzeugen zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht zählt nicht zum selbstständigen Bedienen.
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Unser Schulungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen.
Tel: 0821 808 56 – 29
Mail: schulungen@ziegler-gabelstapler.de