Regalprüfung
Ziel.
- Nachweis der jährlichen Inspektionspflicht
- Gültiger Versicherungsschutz
- Vermeidung folgenschwerer Betriebsunfälle
- Reduzierung der Wartungskosten
Grundlage.
- DIN-Norm EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (vormals BGR 234 )
Lagereinrichtungen und Regale unterliegen als Arbeitsmittel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Berufsgenossenschaft.schreibt eine jährliche Inspektionspflicht gemäß §10 der BetrSichV durch einen zertifizierten Regalinspekteur vor.
Prüfpflichtige Regalanlagen.
- Fachbodenregale
- Paletten-/ Schwerlastregale
- Kragarmregal
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
Ablauf.
- Besichtigung der gesamten Anlage vor Inspektion
- Sie erhalten auf Wunsch ein Komplettpreisangebot nach der ersten Sichtung für die Inspektion
- Inspektion Ihrer Regalanlage (unabhängig von Hersteller und Alter, Aufbau- bzw. Montageanleitung muss vorhanden sein)
- Geführte Prüfung auf Grundlage der oben genannten Verordnung
- Anfertigen eines Inspektionsprotokolls mit Ausweis aller etwaigen Mängel
- Im Anschluss an die Inspektion: Organisation und Reparatur der beschädigten bzw. fehlerhaften Regalteile