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Regalprüfung

Ziel.

  • Nachweis der jährlichen Inspektionspflicht
  • Gültiger Versicherungsschutz
  • Vermeidung folgenschwerer Betriebsunfälle
  • Reduzierung der Wartungskosten

 Grundlage.

  • DIN-Norm EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (vormals BGR 234 )

Lagereinrichtungen und Regale unterliegen als Arbeitsmittel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Berufsgenossenschaft.schreibt eine jährliche Inspektionspflicht gemäß §10 der BetrSichV durch einen zertifizierten Regalinspekteur vor.

Prüfpflichtige Regalanlagen.

  • Fachbodenregale
  • Paletten-/ Schwerlastregale
  • Kragarmregal
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale

Ablauf.

  • Besichtigung der gesamten Anlage vor Inspektion
  • Sie erhalten auf Wunsch ein Komplettpreisangebot nach der ersten Sichtung für die Inspektion
  • Inspektion Ihrer Regalanlage (unabhängig von Hersteller und Alter, Aufbau- bzw. Montageanleitung muss vorhanden sein)
  • Geführte Prüfung auf Grundlage der oben genannten Verordnung
  • Anfertigen eines Inspektionsprotokolls mit Ausweis aller etwaigen Mängel
  • Im Anschluss an die Inspektion: Organisation und Reparatur der beschädigten bzw. fehlerhaften Regalteile

So erhalten Sie komfortabel alle benötigten Leistungen aus einer Hand.

Ansprechpartner

Hermann Weyer

Geschäftsführer // Kundendienstleitung

Regalprüfung Anfrage

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