jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne
In unserer kurzweiligen jährlichen Unterweisung gemäß der DGUV Vorschrift 1 §4 „Unterweisung der Versicherten und Arbeitsschutzgesetz §12 vermitteln wir unseren Teilnehmern alle Inhalte, die den vollständigen Versicherungsschutz gewährleisten.
Termine
Gesetzliche Grundlagen
Laut der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 §4 „Unterweisung der Versicherten“ und Arbeitsschutzgesetz §12 müssen Personen, welche mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt werden eine regelmäßige Unterweisung (mindestens 1x jährlich) durchlaufen um dem vollständigen Versicherungsschutz zu unterliegen.
Teilnehmervoraussetzungen
Für die Teilnahme an unserer Hebebühnenunterweisung sind die folgenden Kriterien erforderlich:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken auch ab 16 Jahren möglich)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Geistige und körperliche Eignung
Unser Leistungspaket für Sie
- Ausführliche Schulungsunterlagen
- Erfahrene, qualifizierte Dozenten
- Teilnahmezertifikat oder Stempel im Fahrausweis nach erfolgreichem Abschluss
- Verpflegung (Softgetränke, Kaffee) inbegriffen
Kontakt aufnehmen
Unser Schulungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen.
Tel: 0821 808 56 – 10
Mail: jahn@ziegler-gabelstapler.de